Landesjugendplan -Verfahrensänderung

Am 10.5.2019 hatte der Landesjugendring darauf hingewiesen, dass das Sozialministerium für seinen Geschäftsbereich die Regierungspräsidien angewiesen hat, künftig im Rahmen der Verwendungsnachweise auf die Vorlage von Teilnehmer*innenlisten grundsätzlich zu verzichten und die Teilnehmer*innenlisten durch eine Bestätigung/Erklärung zum Verwendungsnachweis ersetzt werden.

Nachdem wir Rückfragen bekamen, wurde das Bestätigungsformular nun vom Sozialministerium dahingehend geändert, dass keine rechtsverbindliche Unterschrift sondern eine Unterschrift der Veranstaltungsleitung erforderlich ist. Rechtsverbindlich können oft nur einzelne oder wenige Funktionsträger*innen für einen Jugendverband zeichnen. Dieser Personenkreis ist aber nicht bei allen Veranstaltungen vor Ort.

Die neuen Vorlagen für die Bestätigung im Bereich der Jugendbildung (Jugendgruppenleiter*innen-Lehrgänge, Seminare) und auch im Bereich der Jugenderholung für pädagogische Betreuer*innen, Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten sowie Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen sind beim Stadtjugendring per mail verfügbar.

Die Bestätigungen werden zeitnah auch im Jugendarbeitsnetz (www.jugendarbeitsnetz.de) und auf OASE BW zur Verfügung stehen.