Präsidium

Das Präsidium besteht aus den beiden Vorsitzenden, einem Schriftführer, dem Kassier und Beisitzern bzw. Beisitzerinnen:

Amt Kassier
Name Lutz Adam
Email info@sjr-rt.de
Telefon 07121 – 32 03 35
Heimatverein “beratendes Mitglied”
Zuständigkeit Kasse; Haushaltsplanung; Außenvertretung im Landesjugendring / LAG Sucht, Kuratorium Jugendnetz;
Amt Schriftführer
Name Gerd Wurster
Email gerd-wurster@sjr-rt.de
Telefon nur über die Geschäftsstelle
Heimatverein Royal Rangers / Christliche Gemeinde Reutlingen
Zuständigkeit Protokolle
Amt Beisitzerin
Name Janina Wiegand
Email
Telefon nur über die Geschäftsstelle
Heimatverein KuRT
Zuständigkeit
Amt Beisitzer
Name Maurice Rössler
Email
Telefon nur über die Geschäftsstelle
Heimatverein BDKJ, DPSG
Zuständigkeit
Amt Beisitzerin
Name Hatice Avci
Email
Telefon nur über die Geschäftsstelle
Heimatverein beratendes Mitglied
Zuständigkeit

§ 8 Das Präsidium
Das Präsidium ist insbesondere zuständig für die laufenden Geschäfte und die Koordination der Zusammenarbeit.
1. Das Präsidium, bestehend aus erster/erstem und zweiter/zweitem Vorsitzender/Vorsitzendem, SchriftführerIN, KassiererIN und einer/einem bis zu drei BeisitzerINNEn wird von der MV für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt.
2. Stellt ein Mitgliedsverband ein Mitglied des Präsidiums, rückt automatisch einE weitereR VertreterIN des Mitgliedsverbandes in die MV nach, so daß dieser Verband zwei stimmberechtigte VertreterINNEN in der MV hat.
3. Die Ämter enden mit der Wahl der neuen Präsidiumsmitlgieder. Kommt kein neues Präsidium zustande, können sich die Präsidiumsmitglieder dennoch auf Wunsch entlasten lassen. Nur der Vorstand bleibt bis zur Auflösung des Stadtjugendrings im Amt, falls kein neuer – für diesen Zweck zumindest – gewählt werden kann.
4. Das Präsidium soll sich eine Geschäftsordnung geben.
5. Die Präsidiumsämter werden grundsätzlich unentgeltlich ausgeübt. Reisekosten und Auslagen werden auf Nachweis erstattet.
6. Für die Aufgaben der Kassiererin/ des Kassierers, der Raumvergabe und der Pinnwand kann eine Aufwandsentschädigung vergeben werden. Näheres regelt der Vorstand.
7. Über weitere Aufwandsentschädigungen entscheidet die MV.
8. Die Mehrheit der Präsidiumsmitglieder kann eine Entscheidung des Vorstands überstimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des ersten Vorsitzenden.