Vorstand

Der Vorstand des Stadtjugendrings besteht aus zwei Vorsitzenden:

1. Vorsitzende Cathy Hammer
Mail cathy.hammer@sjr-rt.de
Telefon nur über die Geschäftsstelle
Heimatverein VCP
Zuständigkeit Vertretung des Vereins, Personal, Grundsatzfragen
2. Vorsitzender Davide Buró
Mail david-buro@sjr-rt.de
Telefon nur über die Geschäftsstelle
Heimatverein Advent-Jugend, CPA
Zuständigkeit Vertretung der Vorsitzenden

§ 9 Der Vorstand
Gemäß § 26 BGB sind die / der erste Vorsitzende und die / der sie /ihn stellvertretende zweite Vorsitzende die alleinigen gesetzlichen VertreterINNEN des Vereins, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis.
1. a. Der Vorstand kann einzelne Aufgaben auf die Mitglieder delegieren.
b. Der Vorstand kann eine bezahlte Kraft zur Erledigung der Verwaltung, Koordination und Planung bestimmen, wenn deren Bezahlung als gesichert gilt, das Präsidium gehört wurde und die MV einverstanden ist.
2. Der Vorstand wird von der MV für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt. Eine Wiederwahl ist jederzeit möglich.
a. Das Amt endet mit der Neuwahl eines neuen Vorstands bzw. der Auflösung des Stadtjugendrings. Die neuen Vorsitzenden sind unverzüglich beim Amtsgericht einzutragen. Hierfür haftet der neue Vorstand.
b. Der Vorstand kann jederzeit abgewählt werden.
3. Im Innenverhältnis darf die/der zweite Vorsitzende die/den ersteN nur vertreten, wenn dieseR verhindert ist oder sie/er sie /ihn ausdrücklich delegierte.
4. Der Vorstand hat das Präsidium regelmäßig zu informieren und in die Arbeit miteinzubeziehen. Im Rahmen der MV hat er auch die Mitglieder zu informieren. Zwischesn den Mitgliederversammlungen muß mindestens eine Präsidiumssitzung stattfinden.