„Querschnittstopf“

Der Gemeinderat hat erstmalig für den Haushalt 2017 / 2018 Mittel für den „Querschnittstopf“ freigegeben. bei der letzten Leitliniensitzung wurden die Richtlinien verabschiedet:

Leitsätze für die Antragsstellung für Projektmittel imBereich der Jugendarbeit

Download der Leitsätze: Leitsätze für die Antragstellung für Projektmittel im Bereich der Jugendarbeit

Tolle Ideen der Kinder- und Jugendarbeit die sich durch Ideenreichtum und Nachhaltigkeit auszeichnen, bekommen die Möglichkeit einer zeitnahen Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen
Kinder und Jugendliche, welche die unterschiedlichsten Projekte mit Leben füllen1.

Die Ideen sollen aus der bisherigen Arbeit, aus den Erfahrungen der Praxis heraus entwickelt werden. Tolle Ideen beinhalten

  • eine Veränderung und Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit bzw. Angebote und.
  • die entsprechende Bereitschaft der Fachkräfte dazu, Strategien für neue Ideen und Innovationen anzuwenden.

Es steht der Leitgedanke Pate, dass eine modellhafte Umsetzung einzelner ggf. durch Schwerpunktsetzungen ausgewählter Querschnittsthemen der Leitlinien für die Kinder- und
Jugendarbeit in Reutlingen2 gefördert werden soll:

  • der geschlechtsbezogenen Jugendarbeit (S. 151 ff)
  • der Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund3 (S. 156 ff)
  • der Jugendbeteiligung (S. 159ff)
  • der Inklusion (S. 162 ff) – einer selbstverständlichen Teilhabe Jugendlicher mit Unterstützungsbedarf/Behinderung am gesellschaftlichen und kulturellen
    Leben
  • der außerschulischen Jugendbildung (S. 165 ff)

Die Projektfinanzierung wird auf maximal 3 Jahre und regelmäßig auf 5.000 € jährlich begrenzt und unterliegt außerhalb der beschlossenen Doppelhaushalte der Stadt einem
Haushaltsvorbehalt. Anträge, die der Reutlinger Gemeinderat im laufenden Haushaltszeitraum abschlägig entschieden hat, sind nicht förderungsfähig.
Eine Verlängerung/Wiederauflage ist ausgeschlossen.
Eine Komplementärfinanzierung hat bei gleich bewerteten Projekten Vorrang vor einer Vollfinanzierung. Bei der Kalkulation dürfen keine laufenden städtischen Zuschussmittel als
Eigenanteile ausgewiesen werden. Der Zuschuss ist subsidiär und nicht mit Regelzuschüssen der Stadt ergänzend zu finanzieren.
Zudem sind möglichst Eigenanteile des Trägers auszuweisen.
Es werden keine Fördermittel für bestehendes hauptamtliches Personal gewährt. Ebenfalls werden keine Anschaffungen investiver Güter bezuschusst.
Soweit es keine Entscheidungsnotwendigkeiten außerhalb der beiden Antragsfristen im Jahr gibt, werden die Anträge zum 31.3. und 30.9. gesammelt. Bei der Vergabe der Mittel wird auf
die Förderung der Vielfalt der der anbietenden Träger/-innen geachtet.

Antragstellung
Antragsberechtigt sind Träger/-innen der außerschulischen Jugendbildung und Initiativen, die eine solche Anerkennung anstreben und außerhalb der Schule Kinder-, Jugend- und
Jugendsozialarbeit anbieten.
Eine maximal einseitige Antragstellung beinhaltet:

  • die Beschreibung der Projektidee,
  • deren geplante Umsetzung,
  • eine Aussage über die Präsentation der Ergebnisse,
  • eine Beschreibung der beabsichtigten Nachwirkungen (Nachhaltigkeit) und
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan.

Die gewählten Projektinhalte stecken den Rahmen ab, in dem sich die Projektarbeit bewegt und den sie inhaltlich abdeckt. Dabei sind die Themen möglichst präzise einzugrenzen und
zu gestalten. Es muss erkennbar sein, dass in dem der Projektarbeit zur Verfügung stehenden Zeit- und Ressourcenrahmen, alles Notwendige bearbeitet werden kann.

Stadt Reutlingen
Amt für Schulen, Jugend und Sport
Abteilung Jugend
Rathausstr. 6
72764 Reutlingen
Weitere Auskünfte erteilt Herr Schubert / Tel.: 07121 303 2395.

 

1 „Die Jugend in der Jugendarbeit ist die sich durch Beteiligung selbst verselbständigende Jugend“ aus dem 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung; – S. 78)
2 Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit in Reutlingen 2016
3 Anmerkung: Sind junge Menschen, die selbst eingewandert sind oder Migrationshintergrund haben, d. h. ihre Eltern oder Großeltern sind eingewandert.