Datenschutz-Grundverordnung

Das Thema ist für die einen spannend und für die anderen nervig, aber eines ist es auf jeden Fall: Komplex.

Und es betrifft sehr viele. Genau genommen betrifft Datenschutz alle. Aber bisher war vieles schon Pflicht aber nicht bußgeldbewehrt. Die Folge war klar: Wir haben uns nicht darum gekümmert.
Der folgende Text soll Euch – obwohl ich nicht dazu befähigt bin – ein paar Ideen geben, ob und was ihr damit zu tun habt.

Es gibt Betriebe, die eine_n Datenschutzbeauftragte_n brauchen. Die Grenze hängt von der automatisierten oder nichtautomatisieten Datenverarbeitung zusammen und ist bei 10 bzw. 20 Mitarbeiter_innen (https://www.lda.bayern.de/de/dsb.html).

„Jedes Unternehmen, gleich welcher Größenordnung, muss für alle bei ihm eingesetzten Verfahren von automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten ein Verfahrensverzeichnis erstellen und führen (§ 4g Abs. 2 BDSG)“. Ein Verfahrensverzeichnis listet auf, unter welchen Umständen, welche Daten, auf welche weise, erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden, wer Zugriff darauf hat und wo und wie Daten gespeichert werden (wahrscheinlich ist die Aufzählung nicht abschließend). (https://www.lda.bayern.de/media/info_verfahrensverzeichnis.pdf)
Beim Stadtjugendring betrifft das z.B. die Personenmitglieder (die wir fast nicht haben),
die Mitarbeiter_innen, denn deren Personal- und Lohndaten werden verarbeitet,
die Mieter_innen des Hauses der Jugend (sofern es natürliche Personen sind, juristische Personen (Vereine etc) betrifft das nicht),
evtl. die Durchleitung von Juleicadaten für den Kreisjugendring,
die evtl. Teilnahme an Bildungsveranstaltungen und/oder Projekten soweit Personendaten betroffen sind (Teilnehmer_innenlisten),
die Abrechnung von städtischen Zuschüssen (soweit das Personendaten betrifft), …

Dann kann unterschieden werden zwischen normalen Persönlichkeitsdaten (Visitenkarte) und hochsensiblen (rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung) für die entsprechend deutlich strengere Auflagen bestehen.

Ihr wollt nicht weiterlesen?
Dann bietet es sich an, zu der geplanten Fortbildungsveranstaltung des Stadtjugendrings zu kommen, die den Zweck hat, die Orientierung zu geben, die ihr braucht, um zu wissen, was etwa euer Weg sein muß. Nicht (nur) um keine Bußgelder bezahlen zu müssen, sondern um die Persönlichkeitsrechte der Menschen zu achten, mit denen ihr zu tun habt. Der Termin wird im Newsletter veröffentlicht.