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Häufige Fragen

Antworten rund um Mitgliedschaft, Räume, Förderung, Ausleihe und Engagement beim Stadtjugendring Reutlingen.

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Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied im Stadtjugendring werden?

Mitglied werden können Jugendvereine und -organisationen, die in Reutlingen Jugendarbeit machen und die demokratische Grundordnung und die Menschenrechte anerkennen — in ihrer Zielsetzung und in der praktischen Arbeit. Der Zusammenschluss braucht mindestens sieben Mitglieder oder betreibt offene Jugendarbeit. Auch Jugendgruppen innerhalb von Erwachsenenvereinen und öffentliche Träger der Jugendarbeit können Mitglied werden.

Einzelpersonen können den Stadtjugendring als Fördermitglied oder beratendes Mitglied unterstützen — ohne Stimmrecht, aber mit Einladung zur Mitgliederversammlung.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Nichts. Der Stadtjugendring erhebt keinen Mitgliedsbeitrag — weder von Mitgliedsvereinen noch von Fördermitgliedern oder beratenden Mitgliedern.

Wie wird unser Verein Mitglied?

Ihr stellt einen schriftlichen Antrag an den Vorstand oder das Präsidium und legt eure Satzung oder Konzeption bei. Anschließend stellt ihr euren Verein in zwei Mitgliederversammlungen vor — dort lernt ihr den Stadtjugendring auch am besten kennen, denn die Versammlungen sind öffentlich.

Nach der zweiten Vorstellung stimmt die Mitgliederversammlung über die Aufnahme ab. Nehmt am besten vorher Kontakt mit der Geschäftsstelle auf, wir begleiten euch durch den Ablauf.

Was bringt unserem Verein die Mitgliedschaft?

Mitgliedsvereine nutzen die Räume im Haus der Jugend kostenlos und haben bei der Vergabe Vorrang. Ihr nehmt kostenlos oder ermäßigt an den Juleica-Fortbildungen im Haus teil und erhaltet auf Antrag den städtischen Jugendgruppenzuschuss, den der Stadtjugendring vollständig weiterleitet und verteilt.

Dazu kommt das Netzwerk: Mitglieder entscheiden in der Mitgliederversammlung mit, tauschen sich mit anderen Vereinen aus und haben mit dem Stadtjugendring eine gemeinsame jugendpolitische Stimme gegenüber Stadt und Öffentlichkeit.

Welche Pflichten haben Mitgliedsvereine?

Jeder Mitgliedsverein benennt eine delegierte Person samt Stellvertretung und nimmt regelmäßig an den Mitgliederversammlungen teil. Dort wird gemeinsam entschieden — deshalb ist die Teilnahme wichtig.

Wer mehrmals unentschuldigt fehlt, kann auf passive Mitgliedschaft gesetzt werden und verliert damit Stimmrecht und den Anspruch auf bevorzugte Raumvergabe. Nach erneuter regelmäßiger Teilnahme lebt die aktive Mitgliedschaft wieder auf.

Wie bekomme ich Zugang zum Mitgliederbereich?

Wenn Ihre Organisation bereits Mitglied im Stadtjugendring ist, können Sie einen persönlichen Zugang registrieren. Wählen Sie dabei Ihre Mitgliedsorganisation aus. Die Geschäftsstelle prüft Ihre Angaben und schaltet das Konto anschließend frei.

Räume & Haus der Jugend

Welche Räume kann ich im Haus der Jugend mieten?

Im Erdgeschoss: der Saal (Stühle & Tische für ca. 70 Personen, Flügel, Leinwand, WLAN) und der Jugendtreff (großer Raum mit Beamer, Musikanlage, Großleinwand, Küche, Tischkicker und Billard, Sitzplätze für ca. 32 Personen).

Im ersten Stock: die Seminarräume 107, 109 und 111 mit Teeküche sowie das Foyer mit Sofaecke und Stehtischen. Das ganze Haus hat WLAN.

Wie buche ich einen Raum im Haus der Jugend?

Die Vermietung läuft über unser Online-Buchungssystem. Dort seht ihr selbst, welche Räume wann frei sind, legt ein Konto an und stellt eure Buchungsanfrage direkt online — das spart euch und uns Zeit. Vereine und Mitglieder, die noch keinen anny-Zugang haben, müssen sich zuerst bei uns melden, um kostenlos mieten zu können.

Wenn ihr unsicher seid, welcher Raum zu eurer Veranstaltung passt, hilft die Geschäftsstelle weiter: info@sjr-rt.de oder 07121 32 03 35.

Was kostet die Raumnutzung?

Für Mitgliedsvereine des Stadtjugendrings ist die Raumnutzung im Haus der Jugend kostenlos. An alle anderen wird vermietet — die aktuellen Konditionen erfahrt ihr direkt bei der Buchungsanfrage.

Bei der Vergabe gilt diese Reihenfolge: zuerst Mitglieder des Stadtjugendrings, dann Bildungsarbeit, danach alle weiteren Anfragen.

Kann ich das Haus der Jugend für eine private Feier mieten?

Grundsätzlich ja — wenn die Feier für die Nachbarschaft verträglich ist, denn das Haus liegt mitten in einer Wohngegend. Laute Veranstaltungen müssen um 22 Uhr enden, leise dürfen länger dauern.

Im gesamten Haus gilt ein absolutes Spirituosenverbot!

Bier, Wein oder Sekt dürfen unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes erst nach 18 Uhr ausgeschenkt werden.

Für die Nutzung gelten Mietvertrag und Hausordnung. Stellt einfach eine Buchungsanfrage und beschreibt kurz, was ihr vorhabt.

Wie komme ich zum Haus der Jugend — und wo kann ich parken?

Das Haus der Jugend liegt in der Museumstraße 7, mitten in der Reutlinger Innenstadt. Zu Fuß vom Bahnhof: durch die Wilhelmstraße über den Marktplatz, vor der Marienkirche rechts in die Oberamteistraße und gleich links in die Museumstraße.

Direkt am Haus gibt es keine Parkplätze. Am besten nutzt ihr das Parkhaus Ledergraben an der B312 und geht durch den Verbindungstunnel in die Innenstadt — von dort sind es wenige Minuten zu Fuß.

Förderung & Zuschüsse

Was ist der Jugendgruppenzuschuss und wie beantragen wir ihn?

Die Stadt Reutlingen stellt dem Stadtjugendring Mittel zur Förderung der Jugendgruppenarbeit zur Verfügung. Dieses Geld leiten wir vollständig an die antragstellenden Vereine weiter.

Antrag und Abrechnung laufen über ein gemeinsames Formular, der Zuschuss wird auf Belegbasis abgerechnet. Das Formular und Hilfe beim Ausfüllen bekommt ihr bei der Geschäftsstelle.

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Neben dem Jugendgruppenzuschuss fördert die Stadt Reutlingen Sport, Kultur und Jugendgruppenarbeit mit eigenen Programmen. Das Land Baden-Württemberg unterstützt über den Landesjugendplan vor allem Bildungsmaßnahmen, die Ausbildung von Jugendleitungen und Projekte. Für Projekte zu Demokratie und Vielfalt gibt es zusätzlich Mittel der Partnerschaft für Demokratie.

Welcher Topf zu deinem Vorhaben passt, ist nicht immer offensichtlich. Sprecht uns gerne an, bevor ihr loslegt — wir beraten euch bei Auswahl, Antrag und Abrechnung.

Was ist die Partnerschaft für Demokratie?

Die Partnerschaft für Demokratie Reutlingen ist Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Sie fördert Reutlinger Projekte, die demokratisches Miteinander und Extremismusprävention stärken. Die Stadt Reutlingen trägt das Programm, der Stadtjugendring führt die Koordinierungs- und Fachstelle.

Vereine, Initiativen und auch junge Gruppen können in jährlichen Förderrunden Projektmittel beantragen. Über die Anträge entscheidet ein Beirat — und ein eigenes Jugendgremium vergibt zusätzlich Mittel an Projekte von jungen Menschen. Die Fachstelle berät dich von der ersten Idee bis zum fertigen Antrag.

Ausleihe & Material

Was kann man beim Stadtjugendring ausleihen?

Wir haben ein QUARARO-Spiel, das ausgeliehen werden kann. Die Koordinations- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Reutlingen organisiert den Verleih.

Unsere Mitglieder können zudem ausleihen: Waffeleisen, Kaffeemaschine, Grill u.v.m.
Bei Fragen hierzu wendet euch bitte an die Geschäftsstelle.

Wo finde ich Logo und Design-Vorlagen?

Logo-Dateien, Farben und Schriften des Stadtjugendrings gibt es auf der Seite Logo & Design. Dort stehen die Dateien zum Herunterladen und die wichtigsten Regeln zur Nutzung.

Engagement & Mitmachen

Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren?

Es gibt viele Wege: bei „Die Stadt spielt“ mithelfen, in einem der Mitgliedsvereine aktiv werden, eigene Projekte starten oder sich in Gremien wie Präsidium und Arbeitsgruppen einbringen. Generell ist die Pinnwand im Erdgeschoss der Raum, in dem junge Menschen eigene Angebote auf die Beine stellen können. Wenn ihr eine Idee habt, dann schreibt uns, ruft an oder kommt vorbei.

Generell gilt:

Erzählt uns, was euch interessiert und wie viel Zeit ihr habt — wir finden gemeinsam etwas, das passt.

Was ist die Juleica und was bringt sie mir?

Die Juleica (Jugendleitercard) ist der bundesweite Ausweis für ausgebildete ehrenamtliche Jugendgruppenleitungen. Sie ist drei Jahre gültig und bestätigt eine fundierte Ausbildung — von Aufsichtspflicht bis Gruppenpädagogik.

Beim Stadtjugendring lohnt sie sich doppelt: Bei unseren Fortbildungen zahlen auch Nichtmitglieder mit Juleica reduzierte oder keine Gebühren. Ausbildungs- und Auffrischungskurse organisieren wir gemeinsam mit den Kreisjugendringen Reutlingen und Tübingen — aktuelle Juleica-Termine findet ihr auf der Juleica-Schulungsplattform.

Was ist „Die Stadt spielt“ und wie macht mein Verein mit?

Alle zwei Jahre verwandelt sich der Reutlinger Stadtgarten an einem Sonntag in ein großes Festivalgelände. Eine Spielstadt für Kinder und Familien. Über 40 Vereine und Gruppen zeigen mit großem ehrenamtlichen Einsatz, was die Reutlinger Kinder- und Jugendarbeit kann. Die Veranstaltung wird maßgeblich von der Stadt Reutlingen, dem evangelischen Stadtjugendwerk und dem Stadtjugendring organisiert. Der Stadtjugendring führt die Geschäftsstelle der Veranstaltung.

Wer mitmachen möchte, meldet sich über die-stadt-spielt.de an. Der Werbeeffekt für die eigene Jugendarbeit ist hoch, und Kooperationen zwischen Anbietern sind ausdrücklich erwünscht.